Städtebauförderung und Dorferneuerung
Städtebauförderung
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union bieten im Rahmen der Städtebauförderung Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Ihre erste Anlaufstelle als Privatperson ist die jeweilige Gemeinde, in der Sie eine Sanierungsmaßnahme durchführen möchten.
Entscheidend ist die Lage des zu sanierenden Objekts in einem Sanierungsgebiet. Ob und wo in Ihrer Gemeinde ein Sanierungsgebiet festgelegt wurde, erfahren Sie auf den Seiten der Gemeinde bzw. bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort oder über das Geoportal Landkreis Hof. Einen Überblick über die Sanierungsgebiete im Landkreis Hof findet man bei ‚Themen‘ unter dem Reiter ‚Bauen, Wohnen und Gewerbe‘. Setzen Sie das Häkchen zunächst bei ‚Bebauungspläne‘ und dann bei ‚Sanierungsgebiete‘.
Grundsätzlich möglich ist die Förderung kleinerer Maßnahmen wie Fassadensanierungen und Hofbegrünungen nach Nr. 20.1 StBauFR. Wird die Förderung bewilligt, erhalten Sie eine kostenfreie Sanierungsberatung von der Gemeinde sowie einen anteiligen Zuschuss von i.d.R. 30 % auf förderfähige Bauteile. Nähere Informationen zu Gestaltung, Ablauf und Regeln erhalten Sie von Ihrer Gemeinde. Des Weiteren ist auch die umfassende Sanierung von bedeutsamen Anwesen in Sanierungsgebieten nach Nr. 15 StBauFR möglich.
Dorferneuerung
Im Rahmen der Dorferneuerung fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen, die der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum dienen. Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme in einer ländlichen Gemeinde planen, informieren Sie sich vorab, ob Ihre Gemeinde am Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm teilnimmt bzw. die Aufnahme beantragen möchte.
WICHTIG: Um Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie immer erst die schriftliche Bewilligung des Antrages durch den jeweiligen Kostenträger abwarten, bevor eine Baumaßnahme begonnen wird bzw. Aufträge vergeben werden! .