Wohnraumförderung

Wohnraumförderung als Daseinsvorsorge

Da sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnumfeld sichern können, unterstützt der Freistaat Bayern die bau- bzw. kaufwilligen Bürgerinnen und Bürger auf vielfältige Weise. Zielgruppen sind insbesondere Haushalte mit mittleren Einkommen, Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Wohnungslose oder sonstige hilfebedürftige Personen.

Personen, deren Jahreseinkommen einschließlich aller zum Haushalt zählender Angehöriger (Gesamteinkommen) eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und/oder im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für den Bau, den Kauf oder die Erweiterung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (auch aus dem Bestand) Förderdarlehen erhalten.

Beide Darlehen können einzeln, aber auch in Kombination, nach vorangegangener Beratung beantragt werden. Auch die Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können zusätzlich in die Finanzierung eingebaut werden.

Menschen mit Behinderung erhalten für eine aufgrund ihrer Erkrankung notwendige Wohnraumanpassung (im Bestand) unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies Darlehen (im Ergebnis Zuschuss) bis zu 10.000,00 €. Dies kann z. B. ein Umbau einer Wohnung (behinderungsgerechter Wohnungszuschnitt), der Einbau behinderungsgerechter sanitärer Anlagen (z. B. Badumbau), der Einbau von Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (Treppenlift, Rollstuhlrampen etc.) sein.

Eine kostenfreie Fördermittelberatung, sowie die Antragsunterlagen für einen Antrag erhalten Sie in der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes Hof.

 

Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beträgt das Darlehen höchstens 30 % der Gesamtkosten/des Kaufpreises beim Neubau oder Ersterwerb und höchstens 40 % beim Zweiterwerb. Die Bewilligungsstelle setzt das Darlehen in der Höhe fest, die notwendig ist, um eine auf Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Das Darlehen ist 15 Jahre lang lediglich mit 0,5 % p. a. zu verzinsen. Haushalte mit Kindern erhalten für jedes Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz einen Zuschuss von 7.500,00 €. Beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum, für einen Ersatzneubau und für einen Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche kann ergänzend zur Darlehensförderung ein Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000,00 € gewährt werden.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm wird ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen in Höhe von maximal einem Drittel der Gesamtkosten bewilligt. Die Zinsverbilligung wird für die Dauer von 10, 15 oder 30 Jahren gewährt. Der aktuelle Zinssatz kann bei der Bewilligungsstelle, Frau Schmidt oder Herrn Nelkel erfragt werden.

 

Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

 

Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit seinem Bau bereits begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Eine kostenfreie Fördermittelberatung, sowie die Antragsunterlagen für einen Antrag erhalten Sie in der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes Hof. Ihre Ansprechpartner sind Bernd Nelkel (Telefon 09281/57-382) oder Emily Schmidt (Telefon 09281/57-383). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Ihre Ansprechpartner in der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes in Hof:

Bernd Nelkel

Wohnraumförderung

Telefon: 09281 57-382

E-Mail: bernd.nelkel@landkreis-hof.de

Emily Schmidt

Wohnraumförderung

Telefon: 09281 57-383

E-Mail emily.schmidt@landkreis-hof.de