Denkmalschutz

Denkmalschutz

Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines denkmalgeschützten Objekts oder interessiert am Kauf eines solchen? Sie haben geerbt und planen die nächsten Schritte?

Sollten Sie nicht sicher sein, ob es sich in Ihrem Fall um eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie handelt , kontaktieren Sie die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Hof (Kontakt siehe unten) oder prüfen Sie selbst unter BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern. Dieser Punkt sollte unbedingt vor jeglicher Baumaßnahme geklärt werden.

Um das Beratungsangebot des Denkmalschutzes im Landkreis Hof sinnvoll nutzen zu können, sollte Sie sich vor der Kontaktaufnahme bereits Gedanken zu Ihren konkreten Sanierungsplänen machen. Auf Basis dieser werden Sie dann hinsichtlich der Machbarkeit Ihrer Vorhaben beraten.

Die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes bietet nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen. Über folgende Institutionen sind finanzielle Förderungen möglich:

  • Amt für Ländliche Entwicklung/Städtebauförderung
  • Oberfranken Stiftung
  • Bayerische Landesstiftung
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Dienststelle Bamberg, Schloss Seehof 1, 96117 Memmelsdorf, Ansprechpartnerin Frau Dr. Gentner

Des Weiteren gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten über mehrere Jahre.

Um von den genannten Vorteilen profitieren zu können, ist die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt essenziell.

WICHTIG: Um mögliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, darf die Auftragsvergabe nicht vor Förderzusage erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin in der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Hof:

Kira  Strobel

Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis Hof)

Telefon: 09281 57-463

Telefax: 09281 57-481

E-Mail: kira.strobel@landkreis-hof.de