Steuerliche Sonderabschreibungen
In Sanierungsgebieten
Bei Objekten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht prinzipiell die Möglichkeit der steuerlichen Sonderabschreibung gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG. Voraussetzung ist unter anderem die enge Absprache sowie der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Kommune vor Maßnahmenbeginn.
Denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Objekten sind §§ 7i und 11b EStG relevant. Weitere Informationen zum Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Landkreis Hof erhalten Sie hier: Denkmalschutz Landkreis Hof
Auch auf viele leerstehende Gebäude im Landkreis treffen die genannten Kriterien zu.
Für verbindliche Auskünfte zu Abschreibungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie Ihre Kommune bzw. Ihren Steuerberater.