Erben und vererben

“Wir sollten mal über unser Testament nachdenken. – Erstmal vermachen wir uns alles gegenseitig. – Und wenn wir beide tot sind, wird Paul unser Nacherbe. – Bis auf das Haus, das vererben wir Peter. Hoffentlich fordert mein Bruder nicht seinen Pflichtteil ein. – Also schreib du es auf, du hast die schönere Schrift.“

Vererben, vermachen, Nacherbe, Pflichtteil, handschriftlich, alles ganz einfach – oder doch nicht? Infos zum Nachlass, die Sie schon immer haben wollten, aber noch nie erfragen konnten.

Ein Überblick über das Erbrecht mit Notar Ulrich Schnabel, Münchberg

04.10.2023
18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Münchberg, Luisenstraße 1

Anmeldung per E-Mail an: hausundhof@landkreis-hof.de