Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Steuerliche Sonderabschreibungen

In Sanierungsgebieten

Bei Objekten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht prinzipiell die Möglichkeit der steuerlichen Sonderabschreibung gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG. Voraussetzung ist unter anderem die enge Absprache sowie der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Kommune vor Maßnahmenbeginn.

Denkmalgeschützte Gebäude

Bei denkmalgeschützten Objekten sind §§ 7i und 11b EStG relevant. Weitere Informationen zum Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Landkreis Hof erhalten Sie hier: Denkmalschutz Landkreis Hof

Auch auf viele leerstehende Gebäude im Landkreis treffen die genannten Kriterien zu.

Für verbindliche Auskünfte zu Abschreibungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie Ihre Kommune bzw. Ihren Steuerberater.