Aktuelle kommunale Förderprogramme im Landkreis Hof
Die nachfolgende Auflistung bietet eine Übersicht über verschiedene Förderprogramme, von denen private Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie häufig auch Gewerbetreibende profitieren können. Im Falle einer gewerblichen Nutzung erhalten Sie weitere Informationen von der Wirtschaftsförderung Landkreis Hof.
Bei Objekten innerhalb von Sanierungsgebieten ist es möglich, von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung zu profitieren. Dabei entscheidet jeweils die Kommune, wie sie u.a. die Städtebauförderung an Private Eigentümer weiter gibt. In 15 Kommunen im Landkreis Hof gibt es Sanierungsgebiete. Liegt Ihr Objekt in einem solchen, kommen auch steuerlichen Sonderabschreibungen in Frage. Die exakte Lage der Sanierungsgebiete können Sie über das Geoportal Landkreis Hof erfahren. Setzen Sie hierzu unter dem Reiter ‚Bauen, Wohnen und Gewerbe‘ einfach ein Häkchen zuerst bei ‚Bebauungspläne‘ und dann bei ‚Sanierungsgebiete‘.
Die folgende Auflistung wird laufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn bei Ihrer Kommune aktuell kein Förderprogramm genannt wird, sollten Sie sich dennoch Rat von Ihrer Kommune einholen.
Markt Bad Steben
Im Ortskern von Bad Steben befindet sich ein Sanierungsgebiet, in dem man Investitionen steuerlich geltend machen kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Marktes Bad Steben, wo sich u.a. die Sanierungssatzung befindet.
Gemeinde Berg
Die Gemeinde Berg hat 2023 das Sanierungsgebiet „Ortskern Berg“ beschlossen. Die dazugehörige Sanierungssatzung sowie weitere Informationen zum Geltungsbereich finden Sie hier.
Gemeinde Döhlau
Aktuell bietet die Gemeinde Döhlau keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Feilitzsch
Aktuell bietet die Gemeinde Feilitzsch keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Gattendorf
Aktuell bietet die Gemeinde Gattendorf keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Geroldsgrün
In der Gemeinde Geroldsgrün wird aktuell ein kommunales Förderprogramm in die Wege geleitet.
Stadt Helmbrechts
Die Stadt Helmbrechts verfügt über ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im Ortskern. Im Rahmen eines Fassadenprogrammes übernimmt die Stadt Helmbrechts einen Anteil von 30% der förderfähigen Kosten bei Arbeiten an der Gebäudehülle im Fördergebiet. In dem Gestaltungsleitfaden werden entsprechende Empfehlungen gegeben und Aussagen zur Förderung getroffen.
Gemeinde Issigau
Aktuell bietet die Gemeinde Issigau keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Köditz
Die Gemeinde Köditz unterstützt private Bauleute mit einem kommunalen Förderprogramm bei der Sanierung von Dächern, Fassaden und Freibereichen im Sanierungsgebiet. Das Sanierungsgebiet umfasst den Ortskern des Hauptortes.
Im Sanierungsgebiet besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Abschreibungen bei Sanierungsmaßnahmen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Gemeinde Konradsreuth
In der Gemeinde Konradsreuth besteht im Sanierungsgebiet die Möglichkeit, von steuerlichen Abschreibungen bei Sanierungsmaßnahmen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Gemeinde Leupoldsgrün
Bei Neubau oder dem Erwerb von für den Eigenbedarf genutzten Wohnraums unterstützt die Gemeinde Leupoldsgrün den Kauf bzw. Bau mit einen freiwilligen Zuschuss im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Dabei kann die Gemeinde je nach Objekt die Grundsteuer übernehmen.
Außerdem befinden sich im Ortskern von Leupoldsgrün sowie in Lipperts zwei Sanierungsgebiete, in denen u.a. steuerliche Sonderabschreibungen möglich sind. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Stadt Lichtenberg
In der Stadt Lichtenberg besteht innerhalb der Sanierungsgebiete ‚Altstadt Lichtenberg‘ die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Stadt Münchberg
Auf Grundlage der Gestaltungsfibel ist in der Stadt Münchberg ein kommunales Fassadenförderprogramm entstanden, bei dem bis zu 30% der Baukosten bei Maßnahmen im Sanierungsgebiet gefördert werden. Alle Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Stadt Münchberg.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Stadt Naila
Im Sanierungsgebiet in Naila werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die Gebäudehülle betreffen. Dazu gehören beispielsweise Neu- und Umgestaltung von Fassaden sowie Maßnahmen, die Dach, Fenster und Türen sowie den Außenbereich des Grundstücks betreffen. In bestimmten Fällen kann auch Gebäuderückbau oder die Sanierung im Gebäudeinnern (z.B. Ladeneinheit, Wohnraumschaffung) gefördert werden. Gefördert wird als Zuschuss mit 30% der förderfähigen Kosten. Eine Gestaltungsfibel dient als gestalterische Orientierung.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen das Stadtumbaumanagement SSN+ oder Ihre Kommune.
Markt Oberkotzau
Im Ortskern des Marktes Oberkotzau befinden sich seit 2022 die Sanierungsgebiete „Ortskern“ und „Hofer Straße – Schwarzenbacher Straße“.
Innerhalb der Sanierungsgebiete besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Gemeinde Regnitzlosau
Die Gemeinde Regnitzlosau gibt privaten Eigentümerinnen und Eigentümern eine Gestaltungsfibel an die Hand, in der verschiedene Aussagen zu Dachform, Fassadengestaltung und Grünflächen getroffen werden. Außerdem wird in der Förderfibel das Förderprogramm innerhalb des Sanierungsgebietes vorgestellt. Demnach ist mit einer Förderung von 30% der anrechenbaren Kosten zu rechnen.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht des Weiteren die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Stadt Rehau
Die Stadt Rehau unterstützt im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms den Erhalt und die Erneuerung ortsbildprägender Fassaden. Bei leerstehenden Gebäuden kann zusätzlich der Innenausbau zur Wohnraum- oder Geschäftsraumschaffung gefördert werden. Die Satzung gilt in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
Stadt Schauenstein
Die Stadt Schauenstein verfügt seit 2024 über ein Sanierungsgebiet im Ortskern, die dazugehörige Satzung finden Sie auf der Website der Stadt.
Stadt Schwarzenbach an der Saale
Zur Aufwertung von Fassaden und Freiflächen stellt die Stadt Schwarzenbach a. d. Saale ein Förderprogramm für private Hauseigentümerinnen und -Eigentümer von Objekten innerhalb des Sanierungsgebietes zur Verfügung, welche durch die Übernahme von 30% der förderfähigen Kosten unterstützt werden können.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht des Weiteren die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Stadt Schwarzenbach am Wald
Im Sanierungsgebiet der Stadt Schwarzenbach am Wald werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die Gebäudehülle betreffen. Dazu gehören beispielsweise Neu- und Umgestaltung von Fassaden sowie Maßnahmen, die Dach, Fenster und Türen sowie den Außenbereich des Grundstücks betreffen. Gefördert wird als Zuschuss mit 30% der förderfähigen Kosten. Eine Gestaltungsfibel dient als gestalterische Orientierung.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht des Weiteren die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen das Stadtumbaumanagement SSN+ oder Ihre Kommune.
Stadt Selbitz
In den Sanierungsgebieten der Stadt Selbitz (Sanierungsgebiete „Stadtkern I“ und Stadtkern II“) werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die Gebäudehülle betreffen. Dazu gehören beispielsweise Neu- und Umgestaltung von Fassaden sowie Maßnahmen, die Dach, Fenster und Türen sowie den Außenbereich des Grundstücks betreffen. In bestimmten Fällen kann auch Gebäuderückbau oder die Sanierung im Gebäudeinnern (z.B. Ladeneinheit, Wohnraumschaffung) gefördert werden. Gefördert wird als Zuschuss mit 30% der förderfähigen Kosten. Eine Gestaltungsfibel dient als gestalterische Orientierung.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen das Stadtumbaumanagement SSN+ oder Ihre Kommune.
Markt Sparneck
Neben der Förderung von Maßnahmen an Objekten im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet fördert der Markt Sparneck den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien mit einem freiwilligen Zuschuss. Für jedes im Haushalt lebende Kind können einmalig 2.000,00 € Zuschuss beantragt werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit für private Eigentümerinnen und Eigentümer, innerhalb des Sanierungsgebietes bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle mit einer Förderung von 30% der Baukosten fördern zu lassen. Alle Informationen finden Sie dazu in der Gestaltungsfibel.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Markt Stammbach
Im Markt Stammbach werden eine Vielzahl von Förderprogrammen vorgestellt.
Im Rahmen eines Fassadenprogrammes werden 30% der Baukosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Objekte innerhalb des Sanierungsgebietes übernommen. Hierbei gilt die Gestaltungsfibel als Grundlage und erhält weitere Infos.
Des Weiteren besteht u.a. ein Förderprogramm zur Leerstandsbeseitigung für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Innerhalb des Sanierungsgebietes besteht außerdem die Möglichkeit, von steuerlichen Sonderabschreibungen zu profitieren. Kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Kommune.
Gemeinde Töpen
Aktuell bietet die Gemeinde Töpen keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Trogen
Aktuell bietet die Gemeinde Trogen keine kommunalen Förderprogramme an.
Gemeinde Weißdorf
Die Gemeinde Weißdorf bietet aktuell kein kommunales Förderprogramm an.
Markt Zell im Fichtelgebirge
Private Eigentümer können in Markt Zell im Fichtelgebirge von steuerlichen Sonderabschreibungen bei Objekten innerhalb des Sanierungsgebietes profitieren. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung des Sanierungsgebietes oder bei den Mitarbeitern im Rathaus.